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Justitia

Aufzählung Verträge werden jeden Tag tausende abgeschlossen und nicht einmal mehr als ein Drittel wird von uns wirklich wahrgenommen.
Die meisten Verträge sind fehlerfrei, jedoch handelt es sich hierbei auch um Verträge des täglichen Lebens, denn schon der Kauf von Butter stellt einen Vertrag im rechtlichen Sinne dar. Viele von Ihnen werden nur diesen Kauf für nicht besonders wichtig halten und das stimmt auch.
Es gibt jedoch noch die Verträge, welche wir als besonders erachten und an jenen hängt oftmals auch nicht wenig Geld. Bei diesen Abschlüssen kann natürlich alles richtig sein. Allerdings ist man selten kundig, ob evtl. Formvorschriften einzuhalten waren.
Im deutschen Recht gibt es das Prinzip der allgemeinen Vertragsfrei-heit. Es ist hier jedoch Vorsicht geboten, denn in vielen Fällen werden wichtige Passagen vergessen oder unwirksame Klauseln verwendet.
Das Fazit ist, lassen Sie einen Vertrag (Bsp. Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen) immer von einem Rechtsanwalt überprüfen oder ausarbeiten.
Vertragsrecht
Aufzählung Allgemeine    Geschäftsbedingungen
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Aufzählung Schadenersatz
Aufzählung Eigentumsvorbehalt
Aufzählung Vertragstreue